Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Krankenkasse Augenlasern bezahlt?

Zuletzt aktualisiert: 27.08.2025

Wer sich dazu entscheidet, sich die Augen lasern zu lassen, stellt sich früher oder später die Frage: Übernimmt die Krankenkasse die Kosten? Für viele ist die Aussicht auf ein Leben ohne Brille oder Kontaktlinsen verlockend – doch ebenso wichtig ist, ob und wie die Kosten für eine Augenlaser-Operation gedeckt werden können.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wann die Krankenkassen die Kosten tragen, was als medizinische Notwendigkeit gilt und welche Voraussetzungen für Kostenübernahme bei Augenlasern erfüllt sein müssen – sowohl bei gesetzlichen als auch bei privaten Krankenkassen.

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Gesetzliche Krankenversicherung: Wann zahlt die GKV?

Ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt, hängt maßgeblich von der medizinischen Einschätzung ab. Grundsätzlich stuft die GKV eine Fehlsichtigkeit nicht als Krankheit ein. Stattdessen gelten Brillen oder Kontaktlinsen als ausreichend und zumutbar – eine Kostenübernahme beim Augenlasern ist deshalb in der Regel ausgeschlossen.

Ausnahmen bei der GKV

In bestimmten Fällen kann es dennoch möglich sein, dass die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Nachgewiesene Kontaktlinsenunverträglichkeit
  • Gravierende Anisometropie (deutlich unterschiedliche Brechkraft beider Augen)
  • Situationen, in denen keine zumutbare Sehhilfe mehr infrage kommt

In diesen Fällen kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Die entscheidende Voraussetzung ist ein ärztliches Gutachten, das die medizinische Notwendigkeit der Augenlaser-OP bestätigt. Wichtig ist, dass der Antrag unbedingt vor dem Eingriff eingereicht wird. Auch dann erfolgt die Entscheidung über die Kostenübernahme immer individuell und ist selten erfolgreich.

Private Krankenversicherung: Bessere Chancen auf Kostenübernahme bei einer Augenlaserbehandlung

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) bestehen deutlich bessere Chancen, dass die private Krankenkasse die Kosten trägt. Viele PKVs erkennen das Augenlasern inzwischen als Heilbehandlung an – insbesondere wenn eine medizinische Indikation vorliegt und der Tarif entsprechend ausgestaltet ist.

Wann zahlt die private Krankenkasse?

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2017 hat bestätigt, dass selbst eine mittlere Fehlsichtigkeit (z.B. –3,00 dpt) als Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen gelten kann. Brillen und Kontaktlinsen werden dabei nicht als Heilbehandlung, sondern nur als symptomatische Korrektur angesehen. Daraus ergeben sich klare Voraussetzungen für Kostenübernahme bei Augenlasern durch die PKV:

  • Ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs belegt
  • Ein detaillierter Kostenvoranschlag der Augenklinik, inkl. Vor- und Nachuntersuchung
  • Eine rechtzeitige Antragstellung bei der Versicherung vor dem Eingriff

Ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Laserbehandlung übernommen werden, hängt vom gewählten Tarifmodell ab. Basistarife übernehmen oft nur einen Teil der Kosten. Komfort- oder Premiumtarife ermöglichen dagegen häufig die vollständige Kostenübernahme. Auch bestimmte Zusatzversicherungen können Augenlaserbehandlungen einschließen. Eine Tarifprüfung im Vorfeld ist daher sehr zu empfehlen.

Voraussetzungen für Kostenübernahme bei Augenlasern

So stellen Sie den Antrag auf Kostenübernahme beim Augenlasern richtig

Egal ob GKV oder PKV: Wer eine Kostenübernahme beantragen möchte, sollte strukturiert vorgehen. Die wichtigsten Punkte:

  • Ärztliche Dokumente wie Atteste, Gutachten oder Sehtests vollständig beifügen
  • Den Antrag vor der Behandlung stellen – nie im Nachhinein
  • Kontakt zur Krankenkasse frühzeitig suchen und auf schriftliche Genehmigung warten
  • Formulare und Checklisten der Krankenkasse nutzen, um Formalitäten korrekt zu erfüllen

Ein häufiger Fehler ist es, den Eingriff ohne vorherige Kostenzusage durchführen zu lassen – dadurch sinken die Chancen auf eine Erstattung erheblich.

Wenn die Krankenkasse das Augenlasern nicht zahlt: Ihre Alternative mit 0%-Finanzierung

Auch wenn die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen, müssen Sie nicht auf ein Leben ohne Sehhilfen verzichten. Bei Lasermed bieten wir Ihnen eine 0%-Finanzierung für Ihre Augenlaser-Behandlung an – ganz ohne Zinsen, flexibel und transparent.

So funktioniert die Finanzierung bei Lasermed

Wir möchten, dass der Traum vom Brillenverzicht für möglichst viele Menschen Realität wird – unabhängig davon, ob die gesetzliche oder private Krankenkasse zahlt. Deshalb können Sie bei uns zwischen verschiedenen Laufzeiten wählen:

  • 6 Monate
  • 12 Monate

Alle Varianten sind zinsfrei. Das heißt: Sie zahlen nur den Preis der Behandlung – in kleinen monatlichen Raten, bequem und kalkulierbar. Ein Beispiel: Bereits ab 62€ pro Monat und Auge bei 12 Monaten Laufzeit kann der Weg zur Augenlaser-Operation beginnen.

 

Ihre Vorteile im Überblick

  • 0% Zinsen – keine versteckten Kosten
  • Flexible Laufzeiten – individuell anpassbar
  • Schnelle Abwicklung – keine langen Wartezeiten
  • Beratung inklusive – wir begleiten Sie bei jedem Schritt
Voraussetzungen für Kostenübernahme bei Augenlasern

Fazit: Augenlasern ist möglich – auch ohne Krankenkassenunterstützung

Die Voraussetzungen für Kostenübernahme bei Augenlasern sind vor allem bei der GKV streng. Nur wenige medizinische Ausnahmefälle ermöglichen eine Erstattung. Bei der PKV stehen die Chancen besser – je nach Tarif und Indikation.

Doch auch wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, bedeutet das nicht das Aus für Ihren Traum von mehr Lebensqualität ohne Brille. Dank der 0%-Finanzierung von Lasermed wird das Augenlasern auch ohne Kassenleistung für viele Menschen möglich – sicher, fair und planbar.

Lassen Sie sich beraten – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihren Weg zur klaren Sicht.