Augenlasern und Krankenkasse: Was übernimmt Ihre Versicherung?

Juni 25, 2025

Ob Ihre Krankenkasse die Kosten für das Augenlasern übernimmt, hängt von Ihrem Versicherungsmodell, Ihrem Tarif und einer möglichen medizinischen Notwendigkeit ab. Dieser Ratgeber erklärt transparent, wann eine Kostenerstattung realistisch ist.


Beratungsgespräch in einer Augenarztpraxis zu Kosten, Krankenkasse und möglicher Erstattung einer Augenlaserbehandlung.

Kurze Antwort: Krankenkasse zahlt Augenlasern nur in Ausnahmefällen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt Augenlaser-Behandlungen in der Regel nicht. Sie gelten als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), weil Fehlsichtigkeit mit Brille oder Kontaktlinsen korrigierbar ist. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) hängt die Erstattung vom gewählten Tarif ab. Eine pauschale Antwort gibt es also nicht.

Grundlagen der Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Augenlasern als IGeL

Die GKV erstattet nach SGB V, §27 nur Leistungen, die als medizinisch notwendig gelten. Fehlsichtigkeit wird in den meisten Fällen nicht als Krankheit eingestuft, da sie mit einer Sehhilfe gut ausgeglichen werden kann. Augenlaser-Behandlungen fallen deshalb in der Regel unter die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und werden von der GKV nicht erstattet.

Ausnahmen bestehen in zwei klar definierten Fällen:

  • Hochgradige Fehlsichtigkeit: zum Beispiel mehr als -8 Dioptrien Kurzsichtigkeit oder mehr als +4 Dioptrien Weitsichtigkeit, die sich mit Sehhilfen nicht ausreichend korrigieren lässt.
  • Unverträglichkeit von Sehhilfen: etwa bei chronischen Allergien oder nach einem Unfall.

Nur bei einer dieser Indikationen kann ein Antrag auf Kostenübernahme sinnvoll sein. Selbst dann übernimmt die GKV im Regelfall keine Kosten.

Private Krankenversicherung (PKV): Erstattung je nach Tarif

Bei der PKV richtet sich die Erstattung nach dem individuellen Versicherungstarif. Häufig unterscheiden Versicherer drei Tarifstufen:

  • Basistarif: Deckt meist nur medizinisch notwendige Leistungen ab. IGeL wie das Augenlasern sind hier in der Regel nicht enthalten.
  • Komforttarif: Erstattung in der Regel zu 50 bis 80 Prozent möglich.
  • Premiumtarif: Vollständige Erstattung aller Kosten inklusive Vor- und Nachuntersuchungen üblich.

Fragen Sie bei Ihrer PKV schriftlich nach, ob und in welchem Umfang Augenlaser-Behandlungen im Tarif verankert sind.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Leistungsumfang

Nur medizinisch notwendige Behandlungen

IGeL-Abdeckung

In der Regel nicht abgedeckt

Ausnahmen

Hochgradige Fehlsichtigkeit oder Unverträglichkeit

Erstattungsprinzip

Sachleistungsprinzip

Private Krankenversicherung (PKV)

Leistungsumfang

Individuelle Leistungen je nach Tarif

IGeL-Abdeckung

Teil- bis Vollerstattung je nach Tarif

Ausnahmen

Explizite Tarifklausel erforderlich

Erstattungsprinzip

Kostenerstattungsprinzip

GKV vs. PKV: Unterschiede im Überblick

Gesetzliche und private Krankenversicherung unterscheiden sich in vier wesentlichen Punkten bei der Kostenübernahme für Augenlasern:

  • Leistungsumfang GKV: Nur medizinisch notwendige Behandlungen; IGeL in der Regel ausgeschlossen.
  • Leistungsumfang PKV: Individuelle Gesundheitsleistungen je nach Tarif erstattungsfähig.
  • Erstattungsprinzip GKV: Sachleistungsprinzip; die Kasse zahlt direkt an den Leistungserbringer.
  • Erstattungsprinzip PKV: Kostenerstattungsprinzip; Sie zahlen zunächst selbst und reichen die Rechnung ein.

Augenlasern: Kosten und langfristige Kostenrechnung

Die Kosten für Augenlasern liegen je nach Verfahren zwischen 750 Euro und 2.500 Euro pro Auge. Auf den ersten Blick wirkt das hoch. Im langfristigen Vergleich relativiert sich diese Summe jedoch: Brillen und Kontaktlinsen verursachen regelmäßige Folgekosten von mehreren hundert Euro pro Jahr. Über mehrere Jahre können diese laufenden Ausgaben die einmaligen Behandlungskosten übersteigen.

Bei Lasermed stehen Finanzierungsoptionen über die Zahlungsdienstleister EOS Health AG und medipay GmbH zur Verfügung, darunter eine 0-Prozent-Finanzierung über bis zu 12 Monate.

  1. 01

    Tarif prüfen

    Klären Sie schriftlich bei Ihrer Krankenversicherung, ob Augenlasern im Leistungsumfang enthalten ist.

  2. 02

    Unterlagen anfordern

    Lasermed stellt einen Kostenvoranschlag sowie bei Bedarf einen augenärztlichen Befundbericht aus.

  3. 03

    Antrag stellen

    Reichen Sie den Antrag vor der Behandlung ein, damit bei Ablehnung noch Widerspruch möglich ist.

Kostenerstattung beantragen: So gehen Sie vor

Damit eine Kostenerstattung möglichst reibungslos gelingt, empfehlen sich drei Schritte:

  • Schritt 1: Tarif prüfen. Klären Sie vorab schriftlich bei Ihrer Krankenversicherung, ob Augenlasern im Leistungsumfang enthalten ist. Bei der GKV gilt dies nur bei medizinischer Notwendigkeit; bei der PKV abhängig vom Tarif.
  • Schritt 2: Unterlagen anfordern. Lasermed stellt Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag aus, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Bei medizinischer Notwendigkeit ist auch ein augenärztlicher Befundbericht oder ein Gutachten möglich.
  • Schritt 3: Antrag einreichen und ggf. Widerspruch einlegen. GKV-Versicherte sollten den Antrag unbedingt vor der Behandlung stellen, um bei Ablehnung noch Widerspruch einlegen zu können. PKV-Versicherte sollten im Widerspruchsfall eine individuelle Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Insider-Tipps für die Antragstellung

  • Vollständige Unterlagen einreichen: Fehlende Nachweise verzögern oder verhindern die Erstattung.
  • Antrag vor dem OP-Termin stellen: Nur so bleibt die Möglichkeit zum Widerspruch erhalten.
  • Musterformulare nutzen: Viele Kassen akzeptieren vorgefertigte Schreiben für IGeL-Leistungen.
  • Langfristige Kostenrechnung aufstellen: Vergleichen Sie Ihre bisherigen Brillen- und Kontaktlinsenkosten mit den einmaligen Laserkosten.
  • Finanzierung prüfen: Eine 0-Prozent-Finanzierung über 6 bis 12 Monate schont die Liquidität.

Finanzierungsoptionen bei Lasermed

Wenn Ihre Kasse die Kosten ablehnt, stehen Ihnen bei Lasermed zwei Wege offen:

  • Eigenfinanzierung: Einmalige Zahlung, dafür langfristige Unabhängigkeit von Sehhilfen.
  • Ratenfinanzierung: Über medipay GmbH oder EOS Health AG bis zu 12 Monate zinsfrei.

Lasermed bietet den Augenlaser-Service in Berlin, Hamburg und Leipzig an.

Fazit: Realistischer Blick auf Augenlasern und Krankenkasse

GKV-Versicherte erhalten eine Kostenübernahme nur in klar definierten Ausnahmefällen: bei hochgradiger Fehlsichtigkeit oder nachgewiesener Unverträglichkeit gegenüber Sehhilfen. Im Regelfall tragen GKV-Versicherte die Kosten selbst. PKV-Versicherte können je nach Tarif mit einer Erstattung von 50 bis 100 Prozent rechnen.

Eine sorgfältige Vorbereitung und vollständige Dokumentation erhöhen die Chancen auf eine Erstattung. Lasermed weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Garantie für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse gegeben werden kann.

Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung bei Lasermed. Gemeinsam klären wir, welche Optionen für Sie in Frage kommen, und begleiten Sie professionell durch den gesamten Prozess.

Häufige Fragen

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Augenlasern?

Die GKV übernimmt Augenlaser-Behandlungen in der Regel nicht, da Fehlsichtigkeit als mit Sehhilfen korrigierbar gilt. Ausnahmen bestehen bei hochgradiger Fehlsichtigkeit (z. B. über -8 Dioptrien) oder nachgewiesener Unverträglichkeit von Brillen oder Kontaktlinsen.

Zahlt die private Krankenversicherung das Augenlasern?

Das hängt vom gewählten PKV-Tarif ab. Im Komforttarif ist eine Erstattung von 50 bis 80 Prozent möglich, im Premiumtarif kann die vollständige Kostenübernahme inklusive Vor- und Nachuntersuchungen üblich sein. Fragen Sie Ihre PKV schriftlich nach dem genauen Leistungsumfang.

Was ist eine IGeL-Leistung beim Augenlasern?

IGeL steht für Individuelle Gesundheitsleistung. Augenlaser-Behandlungen zählen bei der GKV zu diesen Leistungen, weil sie nicht als medizinisch notwendig im Sinne des SGB V, §27 eingestuft werden. IGeL-Leistungen müssen Patienten in der Regel selbst bezahlen.

Wann sollte ich den Antrag auf Kostenerstattung stellen?

GKV-Versicherte sollten den Antrag unbedingt vor der Augenlaser-Behandlung einreichen. Nur so besteht die Möglichkeit, bei einer Ablehnung noch Widerspruch einzulegen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

In der Regel benötigen Sie einen Kostenvoranschlag der Augenlaserklinik sowie bei medizinischer Notwendigkeit einen augenärztlichen Befundbericht oder ein Gutachten. Lasermed stellt diese Unterlagen auf Anfrage aus.

Wie viel kostet Augenlasern, wenn die Kasse nicht zahlt?

Je nach Verfahren liegen die Kosten zwischen 750 Euro und 2.500 Euro pro Auge. Bei Lasermed ist eine 0-Prozent-Finanzierung über bis zu 12 Monate über EOS Health AG oder medipay GmbH möglich.

Lohnt sich Augenlasern finanziell trotz fehlender Kassenleistung?

Brillen und Kontaktlinsen verursachen laufende Jahreskosten von mehreren hundert Euro. Über mehrere Jahre können diese die einmaligen Laserkosten übersteigen, sodass sich ein Vergleich lohnen kann. Eine individuelle Beratung hilft bei der Entscheidung.