Einsatzkräfte der Bundeswehr, Feuerwehr und Polizei sind in stressigen, gefährlichen und manchmal unvorhersehbaren Situationen tätig, bei denen die Sehschärfe von entscheidender Bedeutung ist. In dieser Art von Arbeit können Augenverletzungen durch Einwirkungen auf das Auge vorkommen, und das Tragen von Brillen oder Kontaktlinsen ist oft unpraktisch. Daher denken viele Berufspendler und Bewerber über die Möglichkeit des Augenlaserns nach. Besonders wichtig ist dies für diejenigen, die auf eine Sehhilfe verzichten möchten, sei es während der Ausbildung, im Dienst oder vor einer Bewerbung.
In diesem Artikel erfahren Sie, warum gerade das PRK-Verfahren besonders im Fokus steht, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung erforderlich sind und was Sie sowohl vor als auch nach dem Eingriff beachten müssen.

Augenlasern im Vergleich: PRK vs. flapbasierte Verfahren
Alle gängigen Laserverfahren zielen darauf ab, die Hornhaut zu modellieren, um Fehlsichtigkeit zu korrigieren. Das übergeordnete Ziel ist eine bessere Sehschärfe und ein stabiler Visus, ohne auf Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen angewiesen zu sein. Verschiedene Laserverfahren bieten jeweils ihre eigenen Vorteile und eignen sich für unterschiedliche Bedürfnisse. Zu den beliebtesten Verfahren gehört die Femto-LASIK, bei der die Hornhautoberfläche, der sogenannte Hornhautflap, erzeugt wird. Dieser Flap wird während der Behandlung zurückgeklappt, und das darunterliegende Gewebe wird mit einem Excimerlaser behandelt. Danach wird der Flap wieder zurückgelegt und wächst in der Regel innerhalb weniger Stunden wieder zusammen.
Jedoch gibt es spezifische Risiken, die mit der Femto-LASIK für die Einsatzkräfte der Bundeswehr, Feuerwehr und Polizei verbunden sind. Das Problem mit dieser Methode ist, dass sich der Flap unter extremen Einsatzbedingungen verschieben oder aufklappen kann, was als traumatische Flap Dislokation bezeichnet wird. In solchen Fällen erleben Betroffene oft eine schnelle Verschlechterung der Sehkraft, begleitet von Schmerzen, Lichtempfindlichkeit und dem Gefühl eines Fremdkörpers im Auge. In schweren Fällen können bleibende Schäden an der Sehschärfe auftreten, was für Einsatzkräfte gefährlich ist. Außerdem kann die Exposition gegenüber Reizstoffen wie Pfefferspray das Risiko von Komplikationen erhöhen.
Aus diesen Gründen bietet sich für Bundeswehr, Feuerwehr und Polizei die PRK (Photorefraktive Keratektomie) als eine sichere Alternative an. Bei der PRK wird im Gegensatz zur Femto-LASIK kein Flap erzeugt. Stattdessen wird das äußere Epithel der Hornhaut entfernt und das darunterliegende Gewebe mit einem Excimerlaser korrigiert. Da bei der PRK keine Hornhautverlagerung stattfinden kann, werden potenzielle Risiken durch eine Flap Dislokation vermieden. Der Heilungsprozess nach einer PRK kann länger dauern und ist möglicherweise mit mehr Beschwerden in den ersten Tagen verbunden, jedoch bietet diese Methode für Einsatzkräfte eine risikoärmere und dauerhaftere Lösung.
Voraussetzungen für eine PRK
Für die PRK gibt es mehrere medizinische Voraussetzungen, die in einer gründlichen Voruntersuchung ermittelt werden. Zu den wichtigsten Parametern gehören die Sehschärfe, die Korrekturwerte in Dioptrien, die Hornhautdicke und der Tränenfilm. Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Patient mindestens 18 Jahre alt sein muss und eine stabile Sehstärke über mindestens zwei Jahre aufweisen sollte. Dies bedeutet, dass die Fehlsichtigkeit während dieser Zeit nur in einem Bereich von maximal ±0,5 Dioptrien schwanken darf. Zudem ist eine Hornhautdicke von mindestens 450 μm erforderlich.
Die PRK kann bei Fehlsichtigkeiten bis zu +2 Dioptrien (Weitsichtigkeit) und -4 Dioptrien (Kurzsichtigkeit) durchgeführt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass keine relevanten Augenerkrankungen vorliegen sollten, und trockene Augen müssen vor dem Eingriff behandelt werden, um den Heilungsprozess nicht zu beeinträchtigen. Falls Ihre Fehlsichtigkeit höher ist, könnte ein Verfahren wie Femto LASIK oder ReLEx SMILE PRO besser geeignet sein.
Augenlasern für die Bewerbung: Was Bewerber und Einsatzkräfte wissen müssen
Egal, ob Sie sich bei der Bundeswehr, der Feuerwehr oder der Polizei bewerben oder bereits aktiv im Dienst sind, es ist wichtig, die Augenlaserbehandlung frühzeitig zu planen. Jede dieser Organisationen hat spezifische Anforderungen, die je nach Bundesland variieren können. Die Anforderungen an Korrekturwerte und Sehschärfe müssen erfüllt sein, damit die Behandlung als erfolgreich gilt. Außerdem gibt es eine ärztliche Bewertung, die in einem Auswahlverfahren erfolgt, etwa bei der Polizei nach der Polizeidienstvorschrift PDV 300.
Es ist wichtig zu beachten, dass nach dem Augenlasern das Sehvermögen Zeit braucht, um sich zu stabilisieren. Bewerber sollten mehrere Monate nach dem Eingriff einplanen, bevor sie sich einem Polizei-Einstellungstest oder der Dienstaufnahme stellen. In Baden-Württemberg wird beispielsweise eine sechsmonatige postoperative Wartezeit empfohlen, bevor das Operationsergebnis bewertet wird. Es werden nicht nur Dioptrien als Kriterium herangezogen, sondern auch andere Sehfähigkeiten wie Dämmerungssehen, Kontrastsehen und Farbsehen.
Bewerber und aktive Einsatzkräfte sollten alle relevanten Unterlagen wie präoperative Messwerte, OP-Berichte und postoperative Kontrolluntersuchungen bereitstellen, um den Prozess zu unterstützen.
FAQ – Häufige Fragen zum Augenlasern für Einsatzkräfte
Ist PRK das richtige Verfahren für alle Einsatzkräfte?
PRK eignet sich besonders gut für Einsatzkräfte, die in riskanten Situationen arbeiten, da es kein Flap gibt, das sich verschieben könnte.
Wie lange muss ich nach einer PRK warten, bevor ich mich für den Dienst bewerben kann?
In der Regel sollten Sie mindestens sechs Monate nach dem Eingriff warten, bevor Sie sich für den Dienst oder die Bewerbung entscheiden, um sicherzustellen, dass sich das Sehvermögen stabilisiert hat.
Welche Voraussetzungen sind für PRK erforderlich?
Die wichtigsten Voraussetzungen sind eine stabile Sehstärke über mindestens zwei Jahre und eine ausreichende Hornhautdicke von mindestens 450 μm.
