Nicht jeder ist für eine Augenlaser-Behandlung geeignet, zu dem gibt es Ausschlusskriterien, wann eine Operation nicht durchgeführt werden kann. Dazu gehört unter anderem eine Schwangerschaft. Frauen, die schwanger sind, sollten während dieser Zeit und bis sie abgestillt haben keine Augenlaser-Behandlung durchführen lassen.

Hormonelle Veränderungen in der Schwangerschaft und ihre Auswirkungen auf die Augen
Während der Schwangerschaft kommt es zu hormonellen Veränderungen im weiblichen Körper, die oft auch die Sehkraft beeinflussen können. Durch die Hormonumstellung kann sich die Hornhautverkrümmung, die Hornhautdicke und die Linse verändern. Das Augenlasern sollte deswegen in dieser Zeit nicht erfolgen.
Die Gründe für die Veränderungen während der Schwangerschaft sind nicht hundertprozentig belegt. Wissenschaftler vermuten jedoch, dass durch die hormonelle Umstellung Wasser in das Gewebe einströmt und es so zu einer Verschlechterung der Sehschärfe und zu Veränderungen am Auge kommen kann. Nach der Stillzeit, wenn sich der Körper wieder normalisiert hat, spricht jedoch nichts gegen eine Behandlung, wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind.
Augenlasern bei Schwangerschaft: Weitere Ausschlusskriterien
Weitere Voraussetzungen für das Augenlasern sind zum Beispiel eine ausreichende Hornhautdicke, das Mindestalter von 18 Jahren und stabile Doptrie-Werte. Zudem sollten die Werte eine Kurzsichtigkeit von -10 dpt. sowie eine Weitsichtigkeit von +4 dpt. für eine Augenlaser-Behandlung bei Lasermed nicht überschreiten. Außerdem sollten keine Augenkrankheiten wie Glaukom, Keratokonus oder der Graue Star vorliegen.
Augenlasern bei Schwangerschaft: Kostenloses Informationsgespräch
Sie haben Fragen zu Augenlasern bei Schwangerschaft oder allgemein Interesse an einer Augenlaser-Behandlung? Dann nutzen Sie die kostenlosen Informationsmöglichkeiten von Lasermed. Bei einem unverbindlichen Infoabend in einem Lasermed Zentrum in Ihrer Nähe erfahren Sie alles rund ums Augenlasern. Zudem haben Sie die Gelegenheit bei einem kostenlosen Infogespräch mit einem Augenoptiker in Berlin die Voraussetzungen für eine Behandlung zu klären und Ihre grundsätzliche Eignung zu testen. Termine können unter unserer kostenfreien Hotline 030 555 753 111 oder online gebucht werden.
FAQ – Häufige Fragen zu Augenlasern bei Schwangerschaft
Kann man sich während der Schwangerschaft die Augen lasern lassen?
Nein. Während der Schwangerschaft und Stillzeit wird von einer Augenlaser-Behandlung abgeraten, da hormonelle Veränderungen die Sehkraft und die Augenstruktur beeinflussen können.
Warum ist Augenlasern in der Schwangerschaft nicht empfohlen?
Hormonelle Umstellungen können Veränderungen an Hornhaut, Linse und Sehschärfe verursachen. Dadurch wären Messergebnisse ungenau und das Behandlungsergebnis nicht zuverlässig.
Ist Augenlasern nach der Schwangerschaft wieder möglich?
Ja. Nach der Stillzeit und sobald sich der Körper hormonell stabilisiert hat, kann eine Augenlaser-Behandlung durchgeführt werden – vorausgesetzt, alle weiteren medizinischen Kriterien sind erfüllt.
