Augen­lasern bei Schwanger­schaft: Aus­schluss­kriterien

Zuletzt aktualisiert: 29.12.2025

Nicht jeder ist für eine Augen­laser-Behand­lung geeignet, zu dem gibt es Aus­schluss­kriterien, wann eine Operation nicht durch­ge­führt werden kann. Dazu gehört unter anderem eine Schwanger­schaft. Frauen, die schwanger sind, sollten wäh­rend dieser Zeit und bis sie abge­stillt haben keine Augen­laser-Behand­lung durchführen lassen.

Lasermed Augenlasern - Die Nr 1 für Ihre Augen in Berlin

Hormonelle Veränderungen in der Schwangerschaft und ihre Auswirkungen auf die Augen

Während der Schwanger­schaft kommt es zu hormo­nellen Ver­änder­ungen im weib­lichen Körper, die oft auch die Seh­kraft beein­flussen können. Durch die Hor­mon­um­stellung kann sich die Horn­haut­ver­krüm­mung, die Horn­haut­dicke und die Linse ver­ändern. Das Augen­lasern sollte des­wegen in dieser Zeit nicht erfolgen.

Die Gründe für die Ver­änder­ungen während der Schwanger­schaft sind nicht hundert­pro­zentig belegt. Wissen­schaftler ver­muten jedoch, dass durch die hormo­nelle Umstel­lung Wasser in das Gewebe ein­strömt und es so zu einer Verschlech­terung der Seh­schärfe und zu Ver­änder­ungen am Auge kommen kann. Nach der Still­zeit, wenn sich der Körper wieder norma­lisiert hat, spricht jedoch nichts gegen eine Behand­lung, wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind.

Augen­lasern bei Schwanger­schaft: Weitere Aus­schluss­kriterien

Weitere Vor­aus­setz­ungen für das Augen­lasern sind zum Beispiel eine aus­reich­ende Horn­haut­dicke, das Mindest­alter von 18 Jahren und stabile Doptrie-Werte. Zudem sollten die Werte eine Kurz­sichtig­keit von -10 dpt. sowie eine Weit­sichtig­keit von +4 dpt. für eine Augen­laser-Behand­lung bei Lasermed nicht über­schreiten. Außerdem sollten keine Augen­krank­heiten wie Glaukom, Kerato­konus oder der Graue Star vorliegen.

Augen­lasern bei Schwanger­schaft: Kosten­loses Infor­mations­gespräch

Sie haben Fragen zu Augen­lasern bei Schwanger­schaft oder allge­mein Inte­resse an einer Augen­laser-Behand­lung? Dann nutzen Sie die kosten­losen Infor­mations­mög­lich­keiten von Lasermed. Bei einem unver­bind­lichen Info­abend in einem Lasermed Zentrum in Ihrer Nähe erfahren Sie alles rund ums Augen­lasern. Zudem haben Sie die Gelegen­heit bei einem kosten­losen Info­ge­spräch mit einem Augen­optiker in Berlin die Vor­aus­setz­ungen für eine Behand­lung zu klären und Ihre grund­sätz­liche Eig­nung zu testen. Termine können unter unserer kosten­freien Hotline 030 555 753 111 oder online gebucht werden.

FAQ – Häufige Fragen zu Augenlasern bei Schwangerschaft

Kann man sich während der Schwangerschaft die Augen lasern lassen?

Nein. Während der Schwangerschaft und Stillzeit wird von einer Augenlaser-Behandlung abgeraten, da hormonelle Veränderungen die Sehkraft und die Augenstruktur beeinflussen können.

Warum ist Augenlasern in der Schwangerschaft nicht empfohlen?

Hormonelle Umstellungen können Veränderungen an Hornhaut, Linse und Sehschärfe verursachen. Dadurch wären Messergebnisse ungenau und das Behandlungsergebnis nicht zuverlässig.

Ist Augenlasern nach der Schwangerschaft wieder möglich?

Ja. Nach der Stillzeit und sobald sich der Körper hormonell stabilisiert hat, kann eine Augenlaser-Behandlung durchgeführt werden – vorausgesetzt, alle weiteren medizinischen Kriterien sind erfüllt.

Wir bieten unseren Augen-Laser Service in Berlin, Hamburg und Leipzig für Sie an.