Augenlasern Krankenkasse – schnell und einfach erklärt
Wer sich mit dem Thema Augenlasern Krankenkasse beschäftigt, will vor allem eines wissen: „Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für den Eingriff?“ Leider ist die Antwort nicht pauschal. Sie hängt ab von:
- Ihrem Versicherungsmodell (gesetzlich oder privat)
- Ihrem individuellen Tarif und Leistungsumfang
- einer möglichen medizinischen Notwendigkeit
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen verständlich und sympathisch, wann und wie Sie eine Kostenübernahme beantragen können und welche Stolpersteine Sie umgehen sollten. Unser Ziel: Transparenz statt unerfüllt bleibender Erwartungen.

Grundlagen der Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die GKV erstattet nur Leistungen, die als medizinisch notwendig gelten (SGB V, §27). Eine Fehlsichtigkeit wird in den meisten Fällen nicht als Krankheit definiert, da sie gut mit Brille oder Kontaktlinse ausgeglichen werden kann. Deshalb zählen Augenlaser-Behandlungen in der Regel zu den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und werden nicht übernommen.
Ausnahmen gibt es nur in sehr speziellen Fällen:
- Hochgradige Fehlsichtigkeit (z. B. mehr als –8 Dioptrien Kurzsichtigkeit oder +4 Dioptrien Weitsichtigkeit), die sich mit Sehhilfen nicht korrigieren lässt.
- Unverträglichkeit von Brillen oder Kontaktlinsen – etwa bei chronischen Allergien oder Unfällen.
Nur wenn eine dieser Indikationen vorliegt, kann ein Antrag auf Kostenübernahme sinnvoll sein. Doch selbst dann gilt: Im Normalfall zahlt die GKV keine Kosten.

Private Krankenversicherung (PKV)
Im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) ist die Antwort weniger direkt. Die Chance auf eine anteilige oder vollständige Erstattung der Behandlungskosten hängen Ihrem Versicherungstarif ab. Verfügbare Tarife variieren je nach Versicherungsunternehmen, wobei häufig zwischen Basis-, Komfort- und Premiumtarif unterschieden wird:
- Basistarif: Deckt meist nur medizinisch notwendige Leistungen ab – IGeL wie das Augenlasern fehlen hier oft.
- Komforttarif: Erstattung in der Regel zu 50–80 % möglich.
- Premiumtarif: Üblich sind 100 % Erstattung aller Kosten, inklusive Vor- und Nachuntersuchungen.
Informieren Sie sich unbedingt schriftlich bei Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe Augenlasern Krankenkasse im Tarif verankert ist.
Gesetzliche Krankenversicherung vs. private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Leistungsumfang
- Nur medizinisch notwendige Behandlung
Erstattungsprinzip
- Sachleistungsprinzip
IGeL-Abdeckung
- In der Regel nicht abgedeckt
Voraussetzungen
- Hohe Fehlsichtigkeit oder Unverträglichkeit von Sehhilfen
Private Krankenversicherung
Leistungsumfang
- Individuelle Gesundheitsleistungen je nach Tarif
Erstattungsprinzip
- Kostenerstattungsprinzip
IGeL-Abdeckung
- Je nach Tarif Teil- bis Vollerstattung
Voraussetzungen
Abhängig vom Tarif: Explizite Klausel zur Kostenerstattung von IGeL
Kosten im Überblick
Langfristige Vergleichsrechnung
Die Kosten des Augenlaserns können auf den ersten Blick hoch wirken. Je nach Behandlung liegt der Preis zwischen 750 € und 1.790 € pro Auge. Dennoch lohnt sich das Investment auf Dauer: Brillen und Kontaktlinsen müssen regelmäßig ausgetauscht werden. Dabei können schnell Jahreskosten von mehreren hundert Euro anfallen. Über einige Jahre hinweg fallen diese Kosten deutlich höher aus als das einmalige Eigenfinanzierung beim Augenlasern. Somit kann die Behandlung für Sie eine nachhaltige Lösung darstellen, mit der Sie auf längere Sicht hin nicht nur Brillenfreiheit gewinnen, sondern auch echtes Geld sparen.
Zusätzlich bieten wir unseren Patienten attraktive Finanzierungmethoden an. Die Finanzierungen laufen dabei über unsere Zahlungsdienstleister EOS Health AG und medipay GmbH. Erfahren Sie mehr zu unserer 0% Finanzierung bis 12 Monate und weitere attraktive Finanzierungsmöglichkeiten.
Kostenerstattung beantragen: So geht’s
Damit eine Kostenerstattung möglichst reibungslos abläuft, sollten Sie ein paar notwendige Schritte beachten:
Prüfen Sie Ihren Tarif
Überprüfen Sie, ob Ihre Krankenversicherung eine Augenlaser Behandlung abdeckt. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist das nur bei medizinischer Notwendigkeit möglich. In der privaten Krankenversicherung hängt das von Ihrem gewählten Tarif ab.
Unterlagen anfordern
Wir stellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag aus, mit dem Sie zu Ihrem Versicherungspartner gehen können. Damit können Sie transparent und einfach klären, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Augenlaser Kosten übernimmt. Liegt bei Ihnen potenziell medizinische Notwendigkeit vor, können wir Ihnen einen augenärztlichen Befundbericht ausstellen. Gegebenenfalls führen wir auch ein Gutachten durch.
Einreichen und Widerspruch
Gesetzlich Versicherte sollten den Antrag zur Kostenerstattung unbedingt vor der Augenlaser Behandlung einreichen, um bei Ablehnung noch widersprechen zu können. Privatversicherte sollten sich bei Widerspruch eine individuelle Rechtsberatung holen.
Unsere Insider-Tipps
- Vollständige Unterlagen: Fehlende Nachweise verzögern oder verhindern Erstattung.
- Frühzeitige Antragstellung: Reichen Sie Ihren Antrag immer vor dem OP-Termin ein.
- Musterformulare nutzen: Viele Kassen akzeptieren vorgefertigte Schreiben für IGeL.
- Kostenanalyse durchführen: Rechnen Sie Brillen- und Kontaktlinsenausgaben gegen die einmaligen Laserkosten auf.
- Finanzierungsmöglichkeiten: Nutzen Sie 0-%-Finanzierung über 6–12 Monate, um die Liquidität zu schonen.
Finanzierung und Alternative
Sollte Ihre Kasse die Kosten ablehnen, bleibt Ihnen dennoch die freie Wahl:
- Eigenfinanzierung: Einmalige Zahlung, dafür langfristige Freiheit von Sehhilfen.
- 0-%-Raten: Über medipay GmbH oder EOS Health AG bis zu 12 Monate zinsfrei.
Fazit: So realistisch ist Augenlasern Krankenkasse
- GKV-Versicherte: Nur in Ausnahmefällen (hohe Fehlsichtigkeit, Unverträglichkeit) könnte eine Teilerstattung gelingen. Im Normalfall bleibt die Rechnung an Ihnen hängen.
- PKV-Versicherte: Je nach Tarif sind 50–100 % Erstattung möglich. Prüfen Sie Ihre Unterlagen sorgfältig.
Unser Hinweis : Wir garantieren nicht, dass Ihre Krankenkasse zahlt. Die Erfahrungswerte zeigen jedoch, dass eine sorgfältige Vorbereitung und gute Dokumentation Ihre Chancen erhöht – auch wenn im Regelfall keine Kosten übernommen werden.
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