Augenlasern steuerlich absetzbar: Alles zur Rückerstattung und finanziellen Entlastung

Zuletzt aktualisiert: 21.11.2025

Augenlasern steuerlich absetzbar – diese selten genannte, aber äußerst relevante Eigenschaft macht eine refraktive Laserbehandlung nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell besonders interessant. Der folgende Text überarbeitet deinen Originalinhalt nach allen vorgegebenen Regeln, erweitert ihn sinnvoll und strukturiert ihn klarer, ohne Informationen zu streichen. Umfang und Beispiele bleiben vollständig erhalten.

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Warum Augenlasern eine steuerlich absetzbare medizinische Maßnahme ist

Viele Menschen mit Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung träumen von einem Leben ohne Brille oder Kontaktlinsen. Nach einer professionellen Eignungsprüfung kann dieser Wunsch durch eine Laserbehandlung bei Lasermed erfüllt werden. Die Behandlung ist nicht nur ein medizinischer Eingriff zur Sehkorrektur, sondern wird steuerrechtlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt. Damit zählt Augenlasern steuerlich absetzbar zu den seltenen Fällen, in denen eine medizinische Alternative zu Hilfsmitteln wie Brille oder Kontaktlinsen finanziell unterstützt wird.

Die Behandlungskosten beginnen – abhängig von der gewählten Methode – bei 795 € pro Auge. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Ausgaben aktuell 0 %, was viele Patienten vor die Frage stellt, wie sie ihre Investition finanziell optimieren können. Hier setzt die steuerliche Absetzbarkeit an und schafft spürbare Entlastung.

Augenlasern steuerlich absetzbar: Wie hoch ist die Rückerstattung?

Nach § 33 EStG gelten medizinische Behandlungen und notwendige operative Eingriffe als außergewöhnliche Belastungen, wenn sie die individuelle Zumutbarkeitsgrenze übersteigen. Diese Grenze ist abhängig von Familienstand, Einkommen und Anzahl der Kinder.

Sobald die eigene Zumutbarkeit überschritten ist, wird der übersteigende Betrag steuermindernd angerechnet.
Die Finanzverwaltung erkennt laut aktueller Rechtsprechung die Augenlaserbehandlung eindeutig als solche außergewöhnliche Belastung an. Damit ist Augenlasern steuerlich absetzbar, ohne dass zusätzliche medizinische Gutachten zwingend erforderlich sind.

Was muss eingereicht werden?

Es genügt, die Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) zusammen mit der regulären Steuererklärung einzureichen. Das Finanzamt berechnet anschließend automatisch:

  • die individuell anrechenbare Belastung
  • den Betrag, der tatsächlich rückerstattet wird
  • die steuerliche Entlastung basierend auf Einkommen und Familienstatus

Wichtig: Die Höhe der Rückerstattung variiert, aber sie führt in der Regel zu einer spürbaren Reduzierung der Gesamtkosten.

Finanzielle und praktische Vorteile des Augenlaserns

Da die Laserbehandlung eine vollwertige medizinische Alternative zu Sehhilfen darstellt, lohnt sich eine genaue persönliche Kosten-Nutzen-Rechnung. Der dauerhafte Wegfall von Brille oder Kontaktlinsen steigert oft nicht nur die Lebensqualität, sondern reduziert langfristig wiederkehrende Ausgaben wie:

  • neue Brillengläser
  • Fassungen
  • Kontaktlinsen
  • Pflegemittel

Über mehrere Jahre entstehen dadurch reale Einsparungen, die gemeinsam mit der steuerlichen Entlastung zu einem überzeugenden Gesamtergebnis führen. Gerade bei einer Sehstärke, die regelmäßige Anpassungen erfordert, kann die finanzielle Belastung langfristig sogar deutlich sinken.

Beratung, Kontakt und weitere Informationen

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FAQ zum Thema „Augenlasern steuerlich absetzbar“

Ist Augenlasern steuerlich absetzbar?

Augenlasern ist steuerlich absetzbar, weil die Behandlung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG anerkannt wird.

Welche Unterlagen müssen bei der Steuer eingereicht werden?

Eingereicht werden muss die vollständige Rechnung nach GOÄ sowie die reguläre Steuererklärung.

Wie berechnet das Finanzamt die Rückerstattung beim Augenlasern?

Die Rückerstattung beim Augenlasern wird berechnet, indem der Betrag oberhalb der persönlichen Zumutbarkeitsgrenze steuermindernd berücksichtigt wird.

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