Was kostet eine Laserbehandlung zur Korrektur von Astigmatismus?

Zuletzt aktualisiert: 9.09.2025

Preise, Methoden & Kostenübernahme im Überblick

Kosten zur Korrektur von Astigmatismus belaufen sich je nach Methode zwischen 750 € und 2.150 € pro Auge. Ausschlaggebend für die Gesamtkosten ist das gewählte Verfahren: ReLEx SMILE PRO, Femto-LASIK oder PRK. Jede Methode bringt spezifische Vorteile mit sich, die den Preis beeinflussen. Bei Lasermed sind Voruntersuchung, Behandlung und Nachsorge im Preis enthalten. Patienten profitieren von einer transparenten Preisstruktur, sodass keine versteckten Zusatzkosten entstehen – unabhängig davon, ob eine Hornhautverkrümmung oder eine andere Fehlsichtigkeit behandelt wird.

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Welche Methoden bestimmen die Kosten einer Laserbehandlung bei Astigmatismus?

Die Gesamtkosten richten sich maßgeblich nach der verwendeten Technik. Bei Lasermed stehen drei etablierte Verfahren zur Auswahl, die sich in Preis, Heilungsverlauf und Anwendung unterscheiden:

Methode

Preis pro Auge

Besonderheiten

Geeignet für

PRK

ab 750€

kostengünstig, kein Flap, längere Heilungsdauer

geringe bis mittlere Fehlsichtigkeit, dünne Hornhaut, sportlich aktive Menschen

Femto-LASIK

ab 1.590€

Flap mit Femtosekundenlaser, schnelle Heilung, sehr präzise Korrektur

Patienten mit normaler Hornhaut, weit verbreitet

ReLEx SMILE PRO

ab 2.150€

modernste Technik, minimalinvasiv, nur 2 mm Inzision, kein Flap

Patienten mit trockenen Augen oder hohem Komfortanspruch

👉 Fazit: Die Wahl der Methode entscheidet, ob die Behandlung kostengünstiger oder komfortabler ausfällt. Besonders bei Astigmatismus wird häufig eine individuelle Empfehlung im Beratungsgespräch ausgesprochen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Laserbehandlung?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Laserbehandlung bei Astigmatismus in der Regel nicht. Die Behandlung gilt als medizinisch nicht zwingend notwendig und wird daher als Selbstzahlerleistung eingestuft. Nur in seltenen Ausnahmefällen – etwa bei klar belegter Unverträglichkeit von Brillen oder Kontaktlinsen – erfolgt eine Einzelfallprüfung.

Bei privaten Krankenversicherungen (PKV) hängt die Kostenübernahme stark vom Tarif ab. Manche Tarife erstatten einen Teil, in seltenen Fällen sogar den vollen Betrag. Wichtig: Die Kostenübernahme sollte immer schriftlich vor Beginn der Behandlung bestätigt werden.

Finanzierungsmöglichkeiten: Flexibel zahlen statt aufschieben

Die Kosten einer Laserbehandlung zur Korrektur von Astigmatismus müssen nicht sofort beglichen werden. Bei Lasermed gibt es flexible Modelle:

  • 0%-Finanzierung bis zu 12 Monate
  • Langzeitfinanzierung mit individuellen Konditionen

Damit bleibt die Entscheidung für eine Behandlung finanziell planbar und flexibel.

Können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden?

Ja, die Kosten können steuerlich geltend gemacht werden. Mit einem ärztlichen Attest lassen sich die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzen. Damit wird die Augenlaserbehandlung steuerlich anerkannt.

  • Ein Amtsarztgutachten ist nicht erforderlich.
  • Ein Attest vom behandelnden Arzt reicht aus.
  • Die tatsächliche Entlastung hängt von Einkommen und zumutbarer Eigenbelastung ab.

Für genaue Berechnungen empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder Finanzamt.

Lohnt sich die Investition in eine Laserbehandlung bei Astigmatismus?

Ja, die Investition lohnt sich langfristig. Wer eine Hornhautverkrümmung lasern lässt, spart dauerhaft Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und Pflegemittel. Zusätzlich steigt die Lebensqualität durch mehr Unabhängigkeit im Alltag.

Dank transparenter Preisgestaltung bei Lasermed wissen Patienten schon vorab, welche Kosten entstehen. Eine individuelle Beratung und ein persönlicher Kostenvoranschlag geben zusätzliche Sicherheit.

FAQ – Häufige Fragen

Welche Methode ist am besten bei Astigmatismus?

Die beste Methode hängt von Hornhautdicke, Lebensstil und individuellen Werten ab. Besonders häufig wird ReLEx SMILE PRO empfohlen.

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht. Private Versicherungen beteiligen sich manchmal teilweise oder vollständig.

Kann man die Kosten steuerlich geltend machen?

Ja, die Kosten können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG angesetzt werden. Ein ärztliches Attest genügt.