Augenlasern und Führerschein: Was Sie nach der Behandlung beachten müssen

Zuletzt aktualisiert: 29.12.2025

Haben Sie eine Seh­schwäche, sodass Sie eine Brille zum Auto­fahren benötigen, ist dies in Ihrem Führer­schein vermerkt. Geraten Sie in eine Polizei­kontrolle und tragen diese Brille nicht, wie zum Beispiel, nachdem Sie sich für eine Augen­laser-Behand­lung ent­schie­den haben, riskieren Sie eine Strafe von 25 €. Doch wie umgeht man diese Strafe?

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Aus­tra­gung im Führer­schein nach den Nach­unter­such­ungen

Spätes­tens wenn die umfang­reiche Nach­sorge beendet ist, sollten Sie die Brille aus dem Führer­schein aus­tragen lassen. Für die Führer­schein­klasse B reicht ein normaler Seh­test. Diesen können Sie bei einem Augenarzt wie Lasermed oder einem Optiker machen lassen. Für höhere Führer­schein­klassen benöt­igen Sie ein ärztliches Gut­achten. Sollte die Austra­gung nicht sofort klappen (Bear­beit­ungs­zeit o.ä.), erhalten Sie über­gangs­weise eine Beschei­nigung über die geän­derte Sehstärke.

Zuerst einmal ist es wichtig, dass sich Ihre Augen nach dem Augen­lasern erholen, um die best­mög­liche Seh­leistung zu erhalten.Denken Sie bitte daran, dass Sie für den Zeit­raum der Heilung nicht krank­ge­schrieben werden können. Es handelt sich in fast allen Fällen nicht um einen medizi­nisch not­wen­digen Eingriff und die Kranken­kasse über­nimmt die Kosten in der Regel nicht, somit auch keine Kranken­meld­ung. Nach der Femto-LASIK ist PC-Arbeit beispiels­weise schon am nächsten Tag wieder möglich, während Sie bei der PRK / LASEK mit ca. einer Woche Gene­sung rechnen müssen.

Um den Verlauf der Heilung zu beob­achten, sind bei Lasermed drei Nach­unter­such­ungen nötig. Am Tag nach der Augen­laser-Behand­lung, nach ca. einer Woche und zum letzten Mal nach 3-4 Wochen. Sollten Sie dazwischen Prob­leme haben, können Sie jedoch gerne tele­fonisch einen Termin zu einer weiteren Nach­unter­such­ung in einem unserer Stand­orte verein­baren.

Für weitere Infor­ma­tionen rund um das Thema Augen­lasern und Führer­schein oder Interesse an einem kosten­losen Info­gespräch in einem unserer Lasermed Standorte erreichen Sie uns unter 030 555 753 111 oder per Mail.

FAQ – Häufige Fragen über Augenlasern & Führerschein

Muss die Brille nach dem Augenlasern aus dem Führerschein ausgetragen werden?

Ja. Wenn Sie nach dem Augenlasern keine Sehhilfe mehr benötigen, sollte der Brilleneintrag im Führerschein nach Abschluss der Nachuntersuchungen entfernt werden.

Was passiert, wenn ich ohne Brille fahre, obwohl sie im Führerschein eingetragen ist?

Bei einer Polizeikontrolle droht ein Verwarnungsgeld von 25 €, wenn die eingetragene Sehhilfe nicht getragen wird.

Wann darf ich nach dem Augenlasern wieder arbeiten oder Auto fahren?

Nach einer Femto-LASIK ist Arbeiten am PC meist schon am nächsten Tag möglich. Nach PRK/LASEK sollte etwa eine Woche Erholungszeit eingeplant werden.

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