Zahlt die Krankenkasse das Augenlasern?

Zuletzt aktualisiert: 29.12.2025

Viele Menschen mit Seh­schwäche ent­scheiden sich heute für eine Augen­laser-Opera­tion, um ihre Fehl­sichtig­keit dauer­haft korrigieren zu lassen. Neben der Einhol­ung von Infor­ma­tionen zu der indivi­duell passenden Behand­lungs­methode, dem richtigen Augen­laser-Zentrum und der Wahl des Chirurgen sollte man sich vorab auch Gedanken um die Kosten des Eingriffs machen.

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Gesetz­liche Kranken­kassen über­nehmen Kosten eher nicht

Denn ein solch refraktiv-chirur­gischer Eingriff kann bis zu 5.000 Euro kosten. Im Ausland gibt es zwar billigere Ange­bote, doch viele Menschen lehnen diese aufgrund der meist höheren Risiken und schlech­teren Hygiene­zustände ab. Für die Kosten­bewäl­tigung kann sich aber ein Gang zur Kranken­kasse lohnen. Zwar über­nehmen gesetz­liche Kranken­kassen die Behand­lungs­kosten für Augen­laser- oder Linsen­opera­tionen im Regel­fall nicht, aller­dings kann in Einzel­fällen auf eine Teil­kosten­erstat­tung gehofft werden. Etwa wenn der Patient durch ärztliche Nach­weise belegen kann, dass der Eingriff eine medizi­nische Not­wendig­keit ist. In diesem Fall reichen nämlich eine Brille oder Kontakt­linsen nicht aus. Sie korrigieren zwar, beheben die Fehl­sichtig­keit jedoch nicht, wie bereits mehrere Gerichte zugunsten der Patienten fest­ge­stellt haben.

Private Kranken­kassen über­nehmen Kosten oftmals

Für Privat­patienten sieht es sogar noch besser aus. Dort wird im Einzel­fall entschieden, ob die Behand­lungs­kosten ganz oder teil­weise getragen werden. Manche Privat­kranken­kassen haben sogar in ihren Premium­tarifen z. B. eine LASIK inkludiert. Die Beur­teil­ungen und Einstuf­ungen durch die Kranken­kassen sind jedoch äußerst verschieden und von mehreren Fak­toren und Beding­ungen abhängig. Es ist auf jeden Fall ratsam, sich vor dem Augen­lasern wegen einer Kosten­über­nahme mit seiner Kranken­kasse in Verbin­dung zu setzen.

Augen­lasern ist steuer­lich absetz­bar

Und eine Mög­lich­keit Geld wieder­zube­kommen bleibt für jeden Patienten. In der Regel können die Behand­lungs­kosten für eine Augen­laser- oder Linsen-OP nach § 33 EStG als außer­gewöhn­liche Belas­tung von der Steuer abge­setzt werden. Die Ober­finanz­direk­tion Koblenz hat ent­schieden, dass einer LASIK-Behand­lung immer eine Fehl­sichtig­keit und damit ein von der normalen Gesund­heit abweich­ender Standard zugrunde liegt (22.06.2006 / Akten­zeichen S 2284 A). Die Behand­lung stellt eine wissen­schaft­lich aner­kannte Heil­behand­lung zur Behebung von Fehl­sichtig­keit dar, die auch ohne amts­ärzt­liches Attest aner­kannt wird.

FAQ – Häufige Fragen Kostenübernahme von Augenlaser Behandlungen durch die Krankenkasse

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten fürs Augenlasern?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht. In medizinisch begründeten Einzelfällen kann jedoch eine Teilkostenerstattung möglich sein.

Zahlen private Krankenkassen Augenlasern?

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten je nach Tarif ganz oder teilweise. In einigen Premiumtarifen ist eine LASIK-Behandlung enthalten.

Kann Augenlasern trotz Krankenkasse steuerlich abgesetzt werden?

Ja. Unabhängig von einer Kostenerstattung durch die Krankenkasse können die Behandlungskosten häufig als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

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